Leere Wiege (Landau/Pfalz)
Selbsthilfe-Initiative für trauernde Eltern und Fachbereiche
 

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Rechte bei Tod eines Kindes



Ihre Rechte, Pflichten und Ansprüche bei Tot- und Lebendgeburt, Fehlgeburt, Fehlgeburt ab 24. Schwangerschaftswoche und Schwangerschaftsabbruch gültig für Rheinland-Pfalz

Die Regelung der Bestattung (Bestattungsgesetz) fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, während das Personenstandswesen (Personenstandsgesetz) der Bund regelt.
Hier nach:
§ 8 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 19.12.2019
§ 21 Personenstandsgesetz Geltung vom 01.01.2009
§ 31 Personenstandsverordnung vom 01.11.2018

www.mutterschaftsgeld.de
www.gesetze-im-internet.de
Finanzielle Hilfen zur Bestattung sind bei Bedürftigkeit beim Sozialamt der Stadt/Verbandsgemeinde zu beantragen, ggf. bei den Schwangerschafts-Beratungsstellen der Diakonie oder Caritas.

  • Totgeburt mit mindestens 500 Gramm und Lebendgeburt gewichtsunabhängig wenn nach Scheidung vom Mutterleib das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat

    Ihr Kind unterliegt einer Bestattungs- und Beurkundungspflicht.
    Bei Totgeburt wird ein Totenschein ausgestellt, bei Lebendgeburt zusätzlich ein Geburtsschein.
    Für die Bestattung und überführung müssen Sie einen Bestatter beauftragen. Die Bestattungsfrist beträgt zehn Tage, kann jedoch aus wichtigem Grund auf Antrag auch verlängert werden. Die ortsüblichen Bestattungskosten tragen Sie.

    Ansprüche:
    Betreuung durch eine Hebamme, auch nach der Geburt.
    Nach der 12. Schwangerschaftswoche Kündigungsschutz von 4 Monaten.
    Mutterschutz und Mutterschaftsgeld.
    Bei Lebendgeburt: Kindergeld und anteiliger Kinderfreibetrag, für die Zeit in der das Kind lebte — mindestens für einen Monat.
    Elterngeld, wenn das Kind länger als einen Monat lebte sowie
    Elternzeit, wenn diese vorher beantragt wurde — mindestens für 3 Wochen.

  • Fehlgeburt unter 500 Gramm und ab 24. Schwangerschaftswoche

    Recht auf individuelle/eigene Bestattung
    Sie benötigen eine “ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über eine Fehlgeburt unter 500 Gramm zur Vorlage beim Friedhofsamt” ausgestellt von Klinik/Arzt oder Hebamme. Für die Bestattung und überführung müssen Sie einen Bestatter beauftragen. Die ortsüblichen Bestattungskosten tragen Sie. Die medizinischen Einrichtungen oder der Arzt sind gesetzlich verpflichtet, sie auf ihr Bestattungsrecht hinzuweisen. In den von uns betreuten Kliniken erhalten Sie deshalb den Flyer “Wichtige Information zur Bestattung für trauernde Eltern”.

    Gemeinschafts-Bestattung
    Wenn Sie keine individuelle/eigene Bestattung veranlassen, sind die medizinischen Einrichtungen oder der Arzt gesetzlich verpflichtet, Ihr Kind unter würdigen Bedingungen zu bestatten.
    Die Gemeinschafts-Bestattung ist für die Eltern auf den von Leere Wiege initiierten Ruhestätten kostenfrei.
    Dies kann, je nach Bestattungsort, eine Urnen- oder eine Erdbestattung sein. Zu den Gemeinschafts-Bestattungen im Rahmen einer Trauerfeier sind Sie, Geschwister, Angehörige und Freunde herzlich willkommen.

    Eine Standesamtliche Bescheinigung
    erhalten Sie ohne Geschlechtsangabe und auch dann, wenn der Verlust Jahre zurückliegt. Vorzulegen sind: Der Personalausweis und eine Bescheinigung über die Fehlgeburt (Link) von Klinik, Arzt, Hebamme oder der Mutterpass, wenn die Fehlgeburt darin ersichtlich ist.

    Beurkundungspflicht ab 24. SSW
    Ihr Kind ist standesamtlich zu beurkunden. Dazu benötigen Sie vom Arzt einen Totenschein.
    Beurkundungspflicht bei Fehlgeburt unter 500 Gramm, als Teil eines beurkundungspflichtigen Mehrlings
    Wenn ihr totgeborenes Kind unter 500 Gramm ein Geschwisterkind einer beurkundungspflichtigen Mehrlingsgeburt war (Lebendgeburt, Totgeburt ab 500 Gramm oder Fehlgeburt ab 24. Schw.Woche), besteht auch für dieses Kind eine Beurkundungspflicht, es wird im Personenstandsregister/Familienstammbuch eingetragen.

    Ansprüche:
    Betreuung durch eine Hebamme, auch nach der Geburt.
    Nach der 12. Schwangerschaftswoche besteht ein Kündigungsschutz von 4 Monaten.
    Ab der 24. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und Mutterschaftsgeld.

  • Schwangerschaftsabbruch unabhängig vom Gewicht (totgeboren)
    Bestattungsrechtlich wird auch ein Kind ab 500 Gramm wie eine Fehlgeburt behandelt – siehe dort.
    Eine individuelle/eigene Bestattung kann jedoch nur mit Einwilligung der Frau erfolgen, auf das Bestattungsrecht muss von der medizinischen Einrichtung/dem Arzt nicht hingewiesen werden.
    Für eine individuelle Bestattung benötigt das Friedhofsamt eine formlose Bescheinigung über einen Schwangerschaftsabbruch ausgestellt von Klinik/Arzt.
    Ansprüche:
    Betreuung durch eine Hebamme bei medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, auch nach der Geburt.

Leere Wiege Landau/Pfalz - Selbsthilfe-Initiative für trauernde Eltern und Fachbereiche
Letzte Änderung: 09/11/2023