Die Gemeinschafts-Bestattung
Diese Form der Bestattung ist nur erlaubt für totgeborene Kinder unter 500 Gramm und totgeborene Kinder aus Schwangerschaftsabbruch unabhängig vom Gewicht.
Wenn Sie ihr Recht auf eine individuelle Bestattung nicht wahrnehmen, sind die medizinischen Einrichtungen und ärzte in Rheinland-Pfalz gesetzlich verpflichtet, diese Kinder würdig zu bestatten.
Die Kliniken händigen einen Flyer aus, der alle notwendigen Informationen und Adressen von AnsprechpartnerInnen enthält und Eltern, Geschwistern, Angehörigen und Freunden die Teilnahme an einer Trauerfeier mit Urnen- bzw. Erd-Beisetzung ermöglicht.
Sollten Sie keinen Flyer oder Informationen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Aus den mit uns kooperierenden Kliniken ist eine Gemeinschafts-Bestattung für die Eltern kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Ein besonderes Angebot
Die Ruhestätten sind auch Orte der Trauer und des Gedenkens für alle Diejenigen, die nicht wissen, wo ihr Kind geblieben ist. Weil es für einen Abschied nie zu spät ist, laden wir ganz herzlich ein, an einer der Trauerfeiern teilzunehmen und sein Kind so symbolisch auch am Grab zu würdigen. Auf Wunsch wird der Name oder Kosename des Kindes während der Trauerfeier genannt.
Wenn Sie gerne nähere Informationen und eine Einladung möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Die Gemeinschafts-Urnenbestattung mit ökumenischer Trauerfeier am Beispiel in Landau/Pfalz
- Geschwister, Angehörige, Freunde und deren Kinder dürfen die Eltern zur Trauerfeier begleiten.
- In einer ausliegenden Liste tragen die Eltern den Namen/Kosenamen des Kindes ein, der während der Trauerfeier genannt werden soll.
- In einem ausliegenden Gedenkbuch können Eltern, Geschwister und die Trauernden das Kind würdigen z. B. mit dem Namen/Kosenamen, mit Abschiedsgedanken, Sprüchen, Gedichten, Zeichnungen und Bildern, mitgebrachtes kann auch eingeklebt werden (Größe: DIN A5, Utensilien liegen bereit).
- Liedblätter mit dem Ablauf der ökumenischen Trauerfeier liegen aus.
- Zur Erinnerung erhalten die Eltern und Geschwister ein kleines Andenken.
- Blumengestecke, Spielzeug, Figuren, Windräder, Laternen, Zeichnungen z. B. von Kindern oder persönliche Symbole dürfen mitgebracht und vor der Urne in der Kapelle und/oder danach am Grab abgelegt werden.
- Bei der Abschiednahme am Grab können eigene Rituale oder Herzenswünsche zum Ausdruck gebracht werden, z. B. persönliche Worte oder ein Gebet sprechen, ein Gedicht, Auszüge aus einem Märchen oder einen Abschiedsbrief vorlesen, ein Lied singen, ein Instrument spielen, Luftballons oder Seifenblasen in den Himmel steigen lassen ...
- Als Grabbeigabe eignen sich kleine Liebesgaben/Symbole, ein Abschiedsbrief oder ein Foto.
- Fotos zur Erinnerung können vor Beginn der Trauerfeier und danach vom Grab aufgenommen werden.
- In einer mitgebrachten kleinen Holzschatulle/Schachtel kann etwas Erde vom Grab als Verbindungszeichen mit nach Hause genommen werden, einzelne Blüten/Blätter aus dem eigenen Gesteck, die später gepresst werden, eignen sich ebenso.
- Die Kleidung n den Farben des Regenbogens ist genauso in Ordnung wie das Schwarz der Trauer.
Allgemeine Hinweise
An einer Gemeinschafts-Ruhestätte gedenken viele Trauernde, was Rücksichtnahme und Verständnis erfordert. Daher finden entsprechend kleine und angepasste Gedenkstücke dort Ihren Platz, manchmal auf extra vorgesehenen Flächen. Nach Pflegearbeiten oder Bestattungen kann es sein, dass die Gedenkstücke an einem anderen Platz liegen. Diese werden von Zeit zu Zeit aussortiert oder ggf. entsorgt. Bei manchen Ruhestätten werden die Gedenkstücke für eine gewisse Zeit in einen Korb gelegt, damit die Angehörigen diese wieder mitnehmen können. Leider kommen auch an solchen Gedenkstätten Diebstähle
oder Beschädigungen vor, es bestehen jedoch keinerlei Ansprüche und jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
Bei einem Besuch der Ruhestätte können gerne Unkraut gejätet und die Pflanzen gegossen/gepflegt werden.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Friedhofssatzungen/Regelungen vor Ort.
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